Urteil gegen Schönheits-Docs
Vorher-Nachher-Bilder sind verboten, wenn Ärzte für ihre angebotenen Leistungen, etwa Schönheitseingriffe werben. Der Bundesgerichtshof bestätigt am 31. Juli 2025 ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm (2024)
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Der Link zu dem Urteil des Bundesgerichtshofs: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025147.html