Wie das E-Rezept funktioniert und die Patientenversorgung verbessert

Hannover, 28.02.2024 – Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Gesetzlich Krankenversicherte können Verschreibungen mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App der Gematik oder einem Papierausdruck einlösen. Das E-Rezept macht die Gesundheitsversorgung einfacher, schneller und sicherer. Dennoch bestehen bei manchen Patienten und Patientinnen Unklarheiten, zum Beispiel wie sie das E-Rezept vorlegen oder ob Verwandte einer erkrankten Person die Medikamente aus der Apotheke abholen können. Die Apothekerkammer Niedersachsen gibt Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

Geklärt werden die möglichen neuen Wege.

  • Weg 1: Gesundheitskarte
  • Weg 2: App “E-Rezept” von Gematik
  • Weg 3: E-Rezept als Papierausdruck

Für Weg 2 werden die Vorteile der Nutzung erläutert:

  • Vorabprüfung mittels App spart Zeit
  • Abholung durch Familienangehörige oder Nachbarn (Familienfunktion in der App, Ein “Schlüssel”, die eGK, ist erfordelich)
  • Folgerezepte ohne Arztbesuch
  • Die Apothekerinnen und Apotheker profitieren. Sie müssen die Rezepte nicht mehr von Hand einscannen und prüfen

Gesamte Pressemitteilung steht auf dem Server der Apothekerkammer Niedersachsen bereit.

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Internet: www.apothekerkammer-niedersachsen.de

Quelle: Apothekerkammer Niedersachsen

Letzte Aktualisierung am 07.03.2024

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